Allgemeine Geschäftsbedingungen
ETR Garantieerklärung:
Garantieerklärung für Photovoltaik-Module
SONDERBESTIMMUNGEN FÜR PHOTOVOLTAIKPRODUKTE:
Garantien und Maximalleistungs-Garantien für Photovoltaikprodukte haben Ihre Gültigkeit nur in Anlehnung mit den vom Hersteller festgelegten Bestimmungen, welche sich aus den Produktdatenblättern ergeben.
Sämtliche Haftungs.- & Gewährleistungsansprüche gelten ab Tag der Fertigstellung sowie Übergabe der Anlage, sofern die Angebotssumme zur Gänze entrichtet wurde. Bei nicht vollständiger Bezahlung der Angebotssumme wird keine Haftung bzw. Gewährleistung seitens der ETR-Energietechnik GmbH übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dass ab Beginn der Montage bis hin zur Fertigstellung und vollständigen Bezahlung bei Sturm, Feuer oder Naturgewalten keine Haftung für etwaige Schäden von Seiten der Firma ETR-Energietechnik GmbH übernommen wird. Es wäre daher von Seiten des Auftraggebers zweckmäßig, mit Beginn der Arbeiten für eine entsprechende Versicherung zu sorgen.
Darüber hinaus werden alle Ansprüche, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen, einschließlich Ansprüche aus vertraglichem Verschulden, sowie Schadenersatzansprüche wegen Schlechtleistung, Minderleistung, den Mangel an der Sache selbst, Mangelschäden oder Mangelfolgeschäden, sowie Schadenersatzansprüche gemäß§ 933a AGB.
Die Firma ETR haftet keinesfalls für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangene Gewinne.
Jedes Photovoltaik-Modul der verbauten Serien, wird nach strengsten Verarbeitungsrichtlinien und Qualitätsnormen hergestellt und auf seine Funktions- und Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Endkontrolle überprüft. Daher übernimmt der jeweilige Erzeuger für das PV-Modul die nachstehende Produkt- sowie Leistungsgarantie. Ansprüche aus diesen Garantien stehen ausschließlich dem jeweiligen Kunden von ETR zu und sind nicht übertragbar.
I. Produktgarantie
Auf alle Modulkomponenten und deren Verarbeitung gewährt der jeweilige Erzeuger eine Garantie laut beiliegendem Datenblatt, beginnend mit der Ablieferung an den Fachhändler, hinsichtlich des Auftretens von erheblichen Material- bzw. Verarbeitungsmängeln. Für den Fall, dass das PV-Modul innerhalb der genannten Garantiefrist einen erheblichen Material- oder Verarbeitungsmangel aufweist, wird der Vorlieferant (Erzeuger) diesen Mangel nach seiner Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder in sonstiger Weise ausgleichen. Der Fachhändler hat den Materialmangel durch eine anerkannte Materialprüfung zu beweisen. Optische Beeinträchtigungen stellen in keinem Fall einen erheblichen Materialmangel dar.
Weitergehende Ansprüche, als der vorstehend genannte, insbesondere der Ersatz von Kosten wie z.B. Transportkosten, Kosten der Materialprüfung, Kosten für Demontage und Montage sowie bauseitige Untersuchung oder andere indirekte Kosten oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Durch die Ersatzlieferung verlängert sich die Garantie nicht.
II. Leistungsgarantie
Für die verwendeten Module wird eine Modulleistung lt. beigefügtem Datenblatt ab Lieferung mit linearer Abnahme garantiert. Sollte das PV-Modul die vorstehend garantierten Mindestleistungen innerhalb der jeweiligen Garantiefrist ausweislich einer entsprechenden beizubringenden und vom Modulerzeuger anerkannten Leistungsüberprüfung nicht erreichen, wird der Erzeuger diesen Leistungsabfall nach seiner Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder in sonstiger Weise ausgleichen.
Die Leistungsüberprüfung muss dabei unter STC (Standard Test Conditions: Zelltemperatur 25oC, Strahlungsleistung 1000 W/m2, Spektrum AM 1,5) erfolgen.
Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Kosten wie z. B. anfallende Transportkosten, Kosten der Leistungsüberprüfung, Kosten für Demontage und Montage sowie für bauseitge Untersuchung oder andere indirekte Kosten oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Durch die Ersatzlieferung verlängert sich die Garantie nicht.
III. Geltendmachung von Ansprüchen aus der Produkt- und/oder Leistungsgarantie
Garantieansprüche aus Produkt- und/oder Leistungsgarantie müssen innerhalb der Garantiefrist unverzüglich nach Bekanntwerden der anspruchsbegründenden Tatsachen in schriftlicher Form (zusammen mit der entsprechenden Rechnungskopie) bei der nachstehenden Kontaktadresse angemeldet werden:
ETR Energietechnik GmbH, A – 8082 Kirchbach-Zerlach
Telefon: +43 (0)664 5181069 Mail: office@etr-energietechnik.at
IV. Garantieausschlüsse
Nicht von der vorstehenden Produkt- bzw. Leistungsgarantie erfasst sind Leistungsreduzierungen sowie erhebliche Material- und Verarbeitungsmängel, die auf unsachgemäßen Transport, Handhabung, Bedienung, Anschluss, Wartung oder auf Fremdeinwirkung zurückzuführen sind. Nicht erfasst sind auch Leistungsreduzierungen bzw. erhebliche Material- und Verarbeitungsmängel infolge: Glasbruch durch äußere Krafteinwirkung sowie durch Vandalismus oder Diebstahl. Nutzung der PV-Module auf beweglichen Objekten wie z. B. Fahrzeuge, Schiffe oder Flugzeuge.
Naturgewalten wie z. B. Erdbeben, Taifune, Wirbelstürme, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen, direkter oder indirekter Blitzschlag, Schneelasten, Lawinen, Erdrutsch oder andere unvorhersehbare Umstände.
V. Sonstiges
Es wird der ETR-Energietechnik GmbH das Recht auf Nutzung von diversen Bildmaterial für Werbezwecke der Anlage eingeräumt. Diese Garantieerklärung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des Kaufrechtes. Die Gewährleistungsansprüche des ETR - Fachhändlers werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantieerklärung ist, soweit zulässig, für alle Parteien Graz (Österreich) ausschließlicher Gerichtsstand.
VI. Preise
Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt bei den Materialpreisen eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der/die Kunde/in berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Wir behalten uns das Recht vor, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn neben der vorab geleisteten Anzahlung auch die die restlichen 30% Anzahlung bei uns am Konto eingegangen sind.