PV-Modulvertrieb

Defekte PV-Module müssen – neben Stromspeichern und Wechselrichtern – nach der Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) ordnungsgemäß gesammelt und behandelt werden.

 

Mit unseren Dienstleistungen rund um Recycling und Entsorgung von PV-Modulen sind wir Partner von UFH, der Nummer 1 in Österreich

 

Pflichten von Herstellern, Händlern und Importeuren

 

Die EAG-VO betrifft alle, die Elektrogeräte – auch Photovoltaik-Anlagen – zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzen: Österreichische Hersteller, Importeure, Händler, Installateure bei direktem Bezug aus dem Ausland. Folgende Pflichten sind zu beachten:

  • Unentgeltliche Rücknahme von defekten PV-Modulen (sofern sie nach dem 30. Juni 2014 in Verkehr gebracht wurden)
  • Unentgeltliche Rücknahme von defekten PV-Modulen, wenn sie durch neue ersetzt werden (falls sie bereits vor dem 1. Juli 2014 in Verkehr gebracht wurden)
  • Einhaltung der Stoffverbote
  • Kennzeichnungspflichten
  • Registrierung im EDM-Portal
  • Ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte
  • Jährliche Meldung der in Österreich in Verkehr gesetzten, gesammelten und ordnungsgemäß verwerteten Module